Schriftdolmetschen: für wen?

Lesen zu können, was gesagt wird, kann für viele hilfreich sein – zum Beispiel

für Menschen, die nicht oder nicht gut hören,

für Personen mit einer anderen Muttersprache,

für Zuhörer:innen von Fachvorträgen oder langen Reden.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme haben taube und hochgradig schwerhörige Menschen, deren Resthörvermögen trotz Hörhilfe (Hörgeräte, CI) nicht ausreicht, um Sprache aufzunehmen.

Mehr Informationen dazu finden Sie beim Deutschen Schwerhörigenbund